Mit der zurückgezogenen nationalen Normreihe DIN 7926 wurden erstmals für Deutschland einheitliche sicherheitstechnische Festlegungen für Spielplatzgeräte als Regeln der Technik veröffentlicht. Diese nationalen Festlegungen gelten mittlerweile nur noch für Spielplatzgeräte die bis Oktober (DIN 7926-1) bzw. November 1998 (DIN 7926-2, DIN 7926-3, DIN 7926-4) gefertigt und aufgestellt worden sind. Bei Reparaturen, sowie Ersatz einfacher Bauteile kann bei Altgeräten das bis November 1998 geltende sicherheitstechnische Niveau aufrecht erhalten werden.
Werden jedoch komplette Leitern, komplette Brüstungen, komplette Hängebrücken, komplette Kletternetze etc., ausgetauscht bzw. ersetzt, sind die sicherheitstechnischen Festlegungen der aktuellen Normreihe DIN EN 1176 zu beachten und die Anforderungen der DIN EN 1176 zu erfüllen. Diese Erfüllung gilt auch dann, wenn (Erstaunlicherweise) keine Instandsetzungsarbeiten notwendig sind, jedoch mit Prüfkörper der DIN EN 1176 sicherheitstechnische Störungen festgestellt werden.
Als Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung steht die "Instandhaltung". Instandhaltung bedeutet das die gewollte und geforderte Funktion voll erfüllt werden kann. In der Praxis kann sich eine Abgrenzung der Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung als schwierig darstellen da einzelne Arbeitsabläufe von Wartung, Inspektion und Instandsetzung mitunter als "Ein und das Selbe" verstanden werden, was ganz und gar nicht der Fall ist.
Wartung
Ist die Maßnahme zur Bewahrung des Sollzustandes, zur Vermeidung von Störungen. So kann eine möglichst lange Lebensdauer der gewarteten Artikel gewährleistet werden.
Präventive Wartung
Verschleißteile ersetzen, bevor gefährliche Materialermüdung entsteht.
Instandsetzung
Ist die Maßnahme zur Wiederherstellung des Sollzustandes eines Systems oder Anlage. Eine Instandsetzung ist der Vorgang bei dem ein defektes Element in den ursprünglich funktionsfähigen Zustand versetzt, bzw. ersetzt wird.
Spielplatz Jahreshauptinspektion
Die einmal jährliche Hauptinspektion dient zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Freifläche, Spielplatzgeräte, Mobiliar und Einfriedungen. Zur Feststellung auf jegliche Veränderungen auf der Spielplatzanlage, die durch Reparatur, Witterung und Vandalismus entstehen können. Die einmal jährliche Spielplatz Jahreshauptinspektion ist vergleichbar mit der alle zwei Jahre wiederkehrenden KFZ Hauptuntersuchung.