Die Jahreshauptinspektion
Die Jahreshauptinspektion ist mit der alle zwei Jahre wiederkehrenden KFZ-Hauptuntersuchung zu vergleichen. Sie dient zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlage und Geräten. Sehr oft werden Störungen in der Jahreshauptinspektion festgestellt die für den Laien nicht zu sehen, bzw. zu finden sind. Ein weiteres Merkmal sind "vergessene" Notreparaturen. Risiken die Kinder nicht einschätzen können. Gerne stehen wir Ihnen professionell und zertifiziert für die Jahreshauptinspektion zur Verfügung. Ihr Vorteil: Verminderung des Haftungsrisikos durch gute und umfangreiche Kenntnisse der geltenden DIN Normen. Fachgerechte Beratung zur Beseitigung festgestellter Störung. Schnelle Auslieferung der Dokumentation in Print- und digitaler Ausfertigung.
Freizeit- u. Spielplatzgeräte DIN EN 1176
Der Betreiber einer Spielplatzanlage muss alles dafür tun, mögliche Gefahren abzuwenden, da er für die Verkehrssicherungspflicht der kompletten Spielplatzanlage verantwortlich ist. Das umfasst also auch Gefahren, die beispielsweise durch eine Beschädigung der Spielplatzgeräte entstehen können. Die regelmäßige Inspektion und Wartung, wie sie der Hersteller der Spielplatzgeräte vorgesehen hat, in Abstimmung mit dem Turnus der DIN EN 1176, vermindern das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber.
Wer Spielanlagen betreibt, ist für deren technische Sicherheit verantwortlich und haftet im Schadensfall, wenn die Vorschriften im Rahmen der Verkehrspflicht (§ 823 BGB) nicht beachtet wurden. Das gilt für den Einbau der Spielgeräte ebenso wie für ihren Zustand. Einzelheiten sind im Produktsicherungsgesetz (§ 4 ProdSG) ausgeführt. Rechtssicherheit bieten anerkannte Regeln der Technik, wie sie in den DIN-EN-Normen festgelegt sind.
Der Unterschied zwischen Spielplatzgeräte für den öffentlichen und den privaten Bereich, bzw. Gebrauch, misst sich vordergründig an der Konstruktion sowie dem hierzu verwendeten Material hinsichtlich der Nutzung und dem sich daraus entstehenden Verschleiß. Spielplatzgeräte für den öffentlichen Bereich, dazu zählen auch Spielplatzgeräte in Kindereinrichtungen, müssen der Norm DIN EN 1176 entsprechen. Spielplatzgeräte für den ausschließlich privaten Bereich entsprechen der abgeschwächten Norm 71-8 (Schaukeln, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch, Innen und Außenbereich). Grundsätzlich sind Zubehörteile der DIN 71-8 nicht mit Spielplatzgeräte der DIN EN 1176 (Öffentlicher Bereich) zu kombinieren.
